Eine wesentliche Aufgabe des Unternehmers oder der Unternehmerin ist, zeitgerecht das nötige Geld zur Verfügung zu haben, um Verpflichtungen nachkommen zu können! Dafür ist es in erster Linie wichtig, einen Überblick darüber zu haben, was wann fällig ist. Insbesondere das Finanzamt und die Sozialversicherung kennen da keine Scherze und sind bei verspäteten Zahlungen sehr streng! Es sind viele Abgaben, die ein Unternehmer oder eine Unternehmerin leisten muss, aber zum Glück ändern sich die Termine selten.
Anbei ein Überblick über die wichtigsten Termine für Österreich:
Monatliche Termine |
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15. des Folgemonats
z.B.: |
Lohnabgaben an das Finanzamt:
Sozialabgaben an die Gebietskrankenkassen Abgaben an Magistrat oder Gemeinde:
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Ende des Folgemonats
z.B. |
Zusammenfassende Meldung (für ausgestellte Rechnungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren oder die innergemeinschaftliche Lieferung gilt) |
15. des zweitfolgenden Monats
z.B. |
Umsatzsteuer: UnternehmerInnen, deren Umsatz im Vorjahr mehr als 100.000 EUR betrug, sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. |
Vierteljährliche Abgaben |
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15. Februar 15. Mai 15. August 15. November |
KörperschaftssteuervorauszahlungEinkommensteuervorauszahlung
Umsatzsteuer: umsatzsteuerpflichtige UnternehmerInnen, deren Umsatz im Vorjahr weniger als 100.000 EUR betrug, können ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich machen. |
Jährliche Abgaben |
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31.1. des Folgejahres | Lohnzettel für DienstnehmerInnen (wenn auf Papierformular abgegeben wird) |
28.2. des Folgejahres |
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31.3. des Folgejahres | KommunalsteuererklärungDGA-Erklärung (Wiener U-Bahn-Steuererklärung) |
30.4. des Folgejahres | Einkommens-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung (wenn auf Papierformular abgebeben wird) |
30.6. des Folgejahres | Einkommens-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung (wenn über FinanzOnline abgebeben wird) |
30.9. des Folgejahres | ArbeitnehmerInnenveranlagung (Pflichtveranlagung) |
5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird | ArbeitnehmerInnenveranlagung (auf Antrag) |
Fällt ein Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag, auf einen gesetzlichen Feiertag oder auf den Karfreitag, so verschiebt sich der Fälligkeitstermin auf den nächsten Werktag.