Das Finanzministerium bietet eine Fülle von Ressourcen für UnternehmerInnen.

Darunter auch zahlreiche Berechnungsprogramme für unterschiedliche Anwendungszwecke. Zu berechnen, wie hoch die Steuern oder Abgaben sein werden, erfordert viel Wissen und meist die Mithilfe eines Steuerexperten oder einer Steuerexpertin. Grundsätzlich gilt daher – im Zweifelsfall immer AUCH noch die eigene SteuerexpertInnen oder Buchhaltung befragen. Für eine überschlagsmäßige Berechnung – manchmal mit hoher Genauigkeit – sind die Berechnungsprogramme eine große Unterstützung!

Brutto-Nettorechner

Mit dem Brutto-Netto-Rechner kann einerseits berechnet werden, wieviel Netto vom Brutto für den Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin bleibt. Es bietet aber auch die Möglichkeit für UnternehmerInnen zu berechnen, wieviel sie ein Dienstnehmer oder eine Dienstnehmerin kostet (überschlagsmäßig, wohlgemerkt!)

Einkommensteuertabellen

Mit diesem Tool kann die Berechnung der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung von persönlichen Gegebenheiten wie z.B. Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten, etc.) gemacht werden.

Gewinnfreibetrag

UnternehmerInnen dürfen als letzte Betriebsausgabe noch einen Gewinnfreibetrag geltend machen, der für bestimmte Investitionen verwendet werden muss. Wie hoch dieser Freibetrag maximal angesetzt werden kann, kann hier berechnet werden.

Andere Berechnungsprogramme

Für viele Anforderungen gibt es dort ebenfalls Berechnungsprogramme:

  • Pendlerrechner – haben Sie Anspruch auf Pendlerpauschale und wenn ja, wieviel.
  • Familienrechner – Zahlt es sich aus, die ArbeitnehmerInnenveranlagung als Familie zu machen?
  • Lohnnebenkostenberechnung
  • Lohnsteuertabellen
  • Sachbezug Dienstwohnung

und noch einige weitere.

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